Dienstag, Februar 21, 2012 09:00 AM
Ärzte-Fehler: Was Patienten tun können
Bild: Lothar Wandtner / pixelio.de
Immer wieder liest man vor allem in der Boulevard-Presse davon, dass Ärzten gravierende Fehler unterlaufen sind und die Betroffenen auf Schmerzensgeld klagen. Und die Zahl der Fälle ist dabei durchaus erschreckend.
Laut offiziellen Angaben des Statistischen Bundesamts starben allein im Jahr 2010 1.634 Menschen infolge eines Behandlungsfehlers oder durch mangelhafte Medizinprodukte und die Zahl der Patienten mit kleineren Problemen in Folge einer Operation ist sogar noch um ein Vielfaches höher.
Dabei muss es nicht immer gleich ein fälschlicherweise amputiertes Bein sein, um sich als Patient wehren zu können. Auch schlecht vernähte und deshalb nicht heilende Wunden können schon Grund zur Beschwerde sein. Der erste Schritt ist dabei immer die Kontaktaufnahme mit dem behandelnden Arzt, was allerdings häufig nicht wirklich weiterhilft, da dieser natürlich einen eigenen Fehler meist ebensowenig einräumt wie ein Krankenhaus, indem der Patient behandelt wurde.
In jedem Fall sollte aber alle Gespräche mit dem Arzt und gegebenenfalls der Krankenhausleitung dokumentiert werden. Mit diesen Unterlagen können dann Verbraucherzentralen, Selbsthilfegruppen oder die Krankenkasse eingeschaltet werden. Auch der Gang zu Schiedsstellen und Gutachterkommissionen der Landesärztekammern ist bei Zustimmung des Arztes möglich, ehe der letzte Schritt dann ein Gang vor Gericht wäre, der häufig aber enorm kostenintensiv und nervenraubend ist.
