Dienstag, September 13, 2011 17:58 PM

Beitragsbemessungsgrenze 2012: Versicherungspflichtgrenze für die private Krankenversicherung steigt

Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Während für das laufende Jahr 2011 die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze leicht gesenkt wurden, kündigt sich für nächstes Jahr jeweils eine Anhebung an, die im Oktober vom Bundeskabinett beschlossen werden soll.

So soll die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung 2012 von derzeit 45.550 Euro auf 45.900 Euro erhöht werden. Durch die angedachte Erhöhung würde sich die gesetzliche Krankenversicherung für Besserverdiener etwas verteuern. Allerdings werden auch weiterhin nur Beträge bis zu dieser Grenze herangezogen. Dennoch ergibt sich unter dem Strich bei einem gleichbleibenden Beitragssatz von momentan 15,5 Prozent eine Steigerung von 17,44 Euro im Monat.

Weil dieser Betrag aber durch den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer zu teilen ist, bleibt letztlich für einen Besserverdiener eine monatliche Zusatzbelastung in Höhe von maximal 8,22 Euro. Der höchstmögliche Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2012 somit maximal 592,88 Euro. Dazu kommt allerdings noch der Beitrag zur Pflegeversicherung, der für Versicherte mit Kindern höchstens 74,59 Euro und für Kinderlose maximal 84,15 Euro betragen wird.

Gleichzeitig soll auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder Versicherungspflichtgrenze von 49.500 auf 50.850 Euro angehoben werden, womit der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wieder erschwert wird, nachdem vor einem Jahr die JAEG noch von 49.950 Euro auf 49.500 gesenkt worden war.

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