Mittwoch, September 08, 2010 13:24 PM
Palliativmedizin: Ärzte entscheiden oft für Patienten

© Michael Bührke / pixelio.de
Sterbehilfe ist ein kontrovers diskutiertes Thema besonders in der Politik und der Ärzteschaft. Letztere kommen dabei schnell in Konflikt mit den ethischen Grundsätzen ihrer Ständevereinigung.
Alle Diskussion hat aber meist nur graue Theorie als Grundlage. Wie es tatsächlich am Lebensende todkranker Patienten aussieht, hat jetzt eine Forschergruppe des Instituts für Ethik in der Medizin an der Ruhr-Universität Bochum untersucht. Die Wissenschaftler unter der Leitung von Professor Dr. Dr. Jochen Vollmann haben die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin anonym dazu befragt und konnten so 780 Todesfälle auswerten.
Der überwiegende Teil der Patienten hätte möglicherweise etwas länger leben können. Die Ärzte gaben jedoch an, Symptomlinderungen mit einer potentiellen Lebensverkürzung durchgeführt zu haben oder medizinische Maßnahmen begrenzt zu haben, wodurch der Tod möglicherweise früher eingetreten ist. In zehn Fällen ist der Tod sogar absichtlich herbeigeführt worden. Nicht immer wurden die Patienten informiert.
Palliativmediziner sind diejenigen Ärzte, die sich um schwerkranke Patienten kümmern und ihnen die verbleibende Lebenszeit so erträglich wie möglich machen, ihnen vielleicht sogar noch ein wenig Lebensqualität und –freude geben. Sie stehen also oft vor schwierigen ethischen Herausforderungen. Insofern ist die Studie der Bochumer Wissenschaftler nicht repräsentativ auf die gesamte Ärzteschaft zu übertragen. Trotzdem sind die Ergebnisse interessant: 78% der befragten 901 Mediziner ( mehr als die Hälfte aller, die einen Fragebogen erhalten hatten) gaben an Symptomlinderungen mit potentiell lebensverkürzenden Auswirkungen vorgenommen zu haben.
69% haben medizinische Maßnahmen begrenzt, dazu gehören in dieser Studie auch die künstliche Ernährung und Versorgung mit Flüssigkeit, und damit möglicherweise einen früheren Tod herbeigeführt. In 10 der untersuchten Sterbefälle wurde der Tod sogar gezielt herbeigeführt, davon neunmal durch Mediziner und in einem Fall durch den Patienten selbst. Sieben der Patienten hatten ausdrücklich das Ende ihres Lebens gefordert. Rund 75% der verstorbenen 780 Patienten hatten Krebs.
47 der 780 Patienten erfuhren nicht, dass die durch den Mediziner getroffenen Maßnahmen dazu führen könnten, dass sie früher sterben. Die Begründungen der befragten Ärzte: „das beste Interesse des Patienten“ beziehungsweise „Vermeidung eines möglichen Schadens“. Fünf Patienten waren bewusstlos, einer dement und einer schlicht zu jung, um entscheiden zu können.
Die Studie zeigt, dass in der Palliativmedizin eine Verkürzung der Lebenszeit todkranker Patienten in Kauf genommen wird oder sogar – allerdings sehr selten – gezielt das Leben beendet wird. In einer vor wenigen Wochen veröffentlichten repräsentativen Befragung der Bundesärztekammer befürwortete ein Drittel der befragten Ärzte die ärztliche Beihilfe zum Suizid in bestimmten Fällen.
In ihren „Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung“ lehnt die Bundesärztekammer die Beihilfe zum Suizid des Patienten durch den Arzt bisher jedoch vehement ab. Professor Vollmann sagt dazu:„Die offiziellen Verlautbarungen zum ärztlichen Standesethos stimmen offenbar nicht mit den moralischen Bewertungen und Handlungen zahlreicher Ärztinnen und Ärzte in Deutschland überein. Die neuen empirischen Forschungsergebnisse sollten als Grundlage für eine ehrliche Debatte über zeitgemäße ethische Richtlinien zum ärztlichen Handeln am Lebensende genutzt werden“.
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